Jobcoaching AP

Jobcoaching am Arbeitsplatz (JobcoachingAP)  ist ein Leistungsangebot zur nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben einer Person mit anerkannter Schwerbehinderung. Jobcoaches AP qualifizieren Menschen unmittelbar am Arbeitsplatz unter Einbezug der direkten Kolleginnen und Kollegen sowie der Vorgesetzten. Es ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, lösungsorientierter Prozess mit dem Ziel: Arbeitsverhältnisse zu sichern oder anzubahnen sowie die betrieblich Beteiligten zu befähigen eigene Lösungen zu entwickeln.

Jobcoaching AP

Individuelles Jobcoaching AP befähigt:

  • Schüler*innen Motivation zur beruflichen Qualifizierung zu entwickeln,
    um sich schrittweise auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu entfalten
  • Menschen mit besonderem Förderbedarf Perspektiven zu entwickeln,
    um Arbeitsanforderungen ressourcenorientiert zu meistern
  • Wiedereinsteiger*innen stressfrei ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen
  • Erwerbstätige in der Phase beruflicher Neu-/Umorientierung, Teilhabe am Arbeitsleben optimal zu gestalten
Jobcoaching AP Anlässe

Anlässe für ein Jobcoaching können sich in bestehenden sowohl auch in neuen Beschäftigungsverhältnissen ergeben, wie zum Beispiel:

  • bei geänderten Anforderungen am Arbeitsplatz
  • bei behinderungsbedingter nachlassender Arbeitsfähigkeit
  • bei einer (stufenweisen) Wiedereingliederung
  • bei besonderen Herausforderungen (Krisensituationen) am Arbeitsplatz,
    die sich durch „Lernen“ ausgleichen lassen
  • bei der Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz
  • im Rahmen eines Betriebspraktikums
    Übergang: Schule - Beruf
    Übergang: WfbM  - allgemeiner Arbeitsmarkt
Zielgruppen / Rechtsgrundlagen / Beratungsstellen

Zielgruppen: Einen Anspruch auf Unterstützung eines Jobcoaches haben grundsätzlich Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (beziehungsweise gleichgestellte Menschen) die wöchentlich mindestens 15 Stunden berufstätig sind (in Inklusionsunternehmen wöchentlich mindestens 12 Stunden). Dies gilt ebenso für Auszubildende und Selbständige.

Rechtsgrundlagen und Fördergrundlagen sind nachzulesen, im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und in der Schwerbehinderten - Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

Beratung bieten folgende Stellen

  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
  • Integrationsämter / Inklusionsämter
  • Integrationsfachdienste (IFD)
  • Jobcoaching - Anbieter

 

Leistung